Hausordnung
Klagenfurter Messe Betriebsgesellschaft mbH
Hier finden Sie alle Informationen bzgl. unserer Hausordnung. Diese können Sie auch als PDF downloaden:
1.1. Die Hausordnung in der jeweils aktuellen Fassung gilt für das gesamte Messegelände der Klagenfurter Messe Betriebsgesellschaft mbH. (im folgenden „KM“ genannt) einschließlich aller Messehallen, Gebäude, Zuwege sowie Außen-, Frei- und Parkflächen.
1.2. Die Hausordnung gilt für alle Besucher, Mieter, Dienstleister und alle sonstigen Personen. Sie gilt nicht für die Mitarbeiter der KM.
1.3. Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung können zu einem sofortigen Verweis vom Messegelände, einem Ausschluss von der Veranstaltung, zu einem Hausverbot, Strafverfolgung und/oder Schadenersatzforderung führen.
1.4. Eine etwaige Unwirksamkeit einer Regelung dieser Hausordnung berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.
2.1. Das Messegelände ist nicht öffentlich und unterliegt dem Hausrecht der KM.
2.2. Der Zugang und Aufenthalt wird bei Veranstaltungen ausschließlich gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte, einer für den Veranstaltungstag gültigen Akkreditierung oder einer sonstigen Einlassberechtigung gewährt. Ein Aufenthalt ist nur für die durch die in diesen Dokumenten bestimmten Zeiten, Gebäude und Zwecke gestattet. Die Einlassberechtigung ist bis zum Verlassen des Geländes mitzuführen und auf Verlangen dem Ordnungspersonal vorzuzeigen. Beim Verlassen des Geländes verlieren Eintrittskarten zum einmaligen Eintritt ihre Gültigkeit.
2.3. Nach Veranstaltungsende haben Besucher das Messegelände unverzüglich zu verlassen.
2.4. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen das Messegelände nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer geeigneten Aufsichtsperson gemäß Kärntner
2.5. Jugendschutzgesetz – K-JSG) betreten.
2.6. Der Aufenthalt in Auf- und Abbaubereichen ist nur für Aufbaupersonal und Mitarbeiter der KM sowie deren Beauftragen gestattet.
2.7. Das Mitführen von Hunden ist gestattet. Es gilt für Hunde stets Leinen- und Maulkorbpflicht. Der Hundehalter haftet für sämtliche Schäden, insbesondere Verunreinigungen, die durch mitgeführte Hunde verursacht werden in vollem Ausmaß. KM behält sich vor, ein Hundeverbot auszusprechen.
3.1. Besucher, die:
wird der Zutritt verweigert, ohne dass der Eintrittskartenwert erstattet wird.
3.2. Die KM kann Personen aus Sicherheitsgründen das Betreten des Messegeländes oder von bestimmten Bereichen des Messegeländes jederzeit untersagen oder die Räumung anordnen. Ein Ersatz für gelöste Eintrittskarten findet in diesem Fall nicht statt.
4.1. Die Einrichtungen des Messegeländes sind schonend und pfleglich zu behandeln.
4.2. Jegliche Verunreinigung und Verschmutzung des Messegeländes ist untersagt.
4.3. Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse sind in den bereitstehenden Behältern zu entsorgen.
4.4. Jedermann hat sich auf dem Messegelände so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder belästigt wird.
4.5. Auf dem Messegelände besteht ein grundsätzliches Rauchverbot in allen geschlossenen Räumen. Innerhalb besonders ausgewiesener Raucherzonen im Freibereich ist das Rauchen gestattet.
4.6. Auf dem Messegelände ist- der Konsum von Drogen und der übermäßige Konsum von Alkohol sowie das Betteln untersagt.
4.7. Jegliche gewerbliche Tätigkeit bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der KM. Auf dem Messegelände ist das Verteilen von Druckschriften und Werbematerial, das Anbringen von Aufklebern und Plakaten sowie die Nutzung von Werbeträgern ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis der KM untersagt. Für Messeaussteller gilt innerhalb ihres Messestandes eine gesonderte Regelung.
4.8. Die Fertigung von Fotografien, Film-, Video- und Tonaufnahmen sowie Zeichnungen, insbesondere von Messeständen und Ausstellungsobjekten zu gewerblichen Zwecken ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis der KM ist unzulässig.
4.9. Das Befahren des Messegeländes mit Rollschuhen, Inlineskates („Rollerblades“), Skateboards, Kickboards, Tretrollern, Elektrorollern, Segways, Fahrrädern, fahrbaren Tischen und ähnlichen Fahrhilfen oder Fahrzeugen, ausgenommen Rollstühle und Rollatoren, ist ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis der KM untersagt.
4.10. Auf dem Messegelände gelten die Vorschriften der StVO. Die Hinweisschilder zur Regelung des Fahr- und Fußgängerverkehrs sind zu beachten.
4.11. Die Weisungen der KM und des jeweiligen Veranstalters betreffend die Regelung des Verkehrs, insbesondere das Halten und Parken, sind zu befolgen.
4.12. Gekennzeichnete Flächen, wie Feuerwehrflächen sowie Rettungswege und Notausgänge sind uneingeschränkt freizuhalten.
5.1. Das Mitführen der folgenden Gegenstände ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der KM ist verboten:
5.2. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
5.3. Das Messegelände ist aus Sicherheitsgründen zur Wahrnehmung des Hausrechts videoüberwacht. Mit dem Betreten des Messegeländes wird in diese Aufnahmen eingewilligt.
5.4. Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen, Gebäuden, fliegenden Bauten und Freiflächen und deren Räumung von der KM angeordnet werden. Alle Personen die sich im betreffenden Bereich aufhalten, haben den entsprechenden Aufforderungen unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung den betroffenen Bereich sofort zu verlassen.
5.5. Bei Veranstaltungen können Taschen, mitgeführte Behältnisse, Kleidung wie Mäntel, Jacken und Umhänge auf ihren Inhalt hin überprüft werden.
5.6. Bei bestimmten Veranstaltungen kann die Mitnahme von größeren Taschen und Behältnissen untersagt werden.
5.7. Die KM behält sich vor, Laderäume von Kraftfahrzeugen bei der Ein- bzw. Ausfahrt auf den Inhalt zu überprüfen.
Auf die Fertigung von Fotografien, Film- und Videoaufnahmen durch die KM oder beauftragte Dritte zum Zwecke der Berichterstattung, Werbung und Dokumentation wird hingewiesen. Besucher und sonstige Personen dürfen solche Fotografien und Aufnahmen nicht verhindern, behindern oder erschweren. Mit dem Betreten des Messegeländes wird in solche Fotografien und Aufnahmen sowie deren Nutzung und Verwertung, insbesondere auch in deren Veröffentlichung eingewilligt.
7.1. Der Aufenthalt auf dem Messegelände erfolgt auf eigene Gefahr. Hinweis: Bei einzelnen Veranstaltungen besteht aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden.
7.2. Die KM haftet, ausgenommen Personenschäden, für Schäden im Rahmen der gesetzlichen Haftung nur dann, wenn ihm und seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden können. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.
Klagenfurter Messe Betriebsges. M.b.H.
Messeplatz 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
www.kaerntnermessen.at
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